Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
Förderperiode 2024
Sollte Ihr eingebrachter Antrag nach der Frist mit 28. Februar 2025 abgelehnt werden, erhalten Sie mit der Ablehnung die Möglichkeit, binnen einer Nachfrist alle fehlenden oder nicht korrekten Unterlagen nachzureichen. Sie können den Status Ihres Antrages jederzeit unter folgendem Link abrufen: Handwerkerbonus Status
Förderperiode 2025
Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01. März 2025erfolgen. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen. Hier geht’s zum Antragsformular: Antragsformular Handwerkerbonus